Dieses Angebot richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien.
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen sie als erstes bei uns einen Antrag stellen, senden Sie uns bitte die ausgefüllten Antragsunterlagen, welche Sie unten zum Download finden, und zusätzlich einen entsprechenden Nachweis zu. Das kann sein: gültiger Schwerbehindertenausweis, Steuerbescheid oder aktueller Bewilligungsbescheid (z.B. Wohngeld, SGBII usw.). Eine vorherige Buchung in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge ist nicht möglich. Wir vermitteln Ihnen nach Eingang und Bewilligung die Fereinstätte.
Eine einfache Prüfung finden sie hier!
Bitte senden Sie uns die Formulare mit den entsprechenden Nachweisen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail an:
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Reisedienst
Nicolaistraße 2
59423 Unna oder antrag@familienerholung-nrw.de
Wir werden Ihren Antrag prüfen und melden uns dann bei Ihnen, wenn wir ein passendes Angebot für Sie gefunden haben.
Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir bitten Sie daher, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand und von der wiederholten Zusendung der Unterlagen abzusehen. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurückmelden.
Für Rückfragen melden Sie sich auch gerne unter 0800 0005627, es kann sein, dass Sie, aufgrund der hohen Anrufer Anzahl niemanden erreichen und wir auch nicht zurückrufen können. In diesen Fällen schreiben Sie uns eine Mail mit Ihren Fragen an info@familienerholung-nrw.de
Mit freundlichem Gruß,
für das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege, der Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. in Kooperation mit der AWO Bezirksverband OWL e.V..
gefördert durch:
Sie können vorab überprüfen ob Sie antragsberechtigt sind.
Eine einfache Prüfung finden sie hier!
MKJFGFI_Faltblatt Familienerholung NRW
Antrag Teil 1: Anmeldeformular Familienerholung NRW 2023
Antrag Teil 2: Berechnungsformular / Nachweisformular Familienerholung 2023
FAQ:
1. Was wird angeboten?
2. Was erwartet mich vor Ort?
3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
5. Wie gestalte ich die Anreise?
6. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
7. Wo kann ich Urlaub machen?
1. Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
2. Was erwartet mich vor Ort?
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.
3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich. Eine einfache Prüfung finden sie hier!
5. Wie gestalte ich die Anreise?
Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich.
6. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
7. Wo kann ich Urlaub machen?
Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten sowie für Familien geeigneten Jugendherbergen, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Familienferienstätten in Nordrhein-Westfalen:
Teilnehmende Familienferienstätten |
Gästehaus Caritas Inseloase |
Familienferienstätte Dorfweil |
Natur Freunde Haus Teutoburg |
Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg |
Heinrich-Lübke Haus |
Feriendorf Tieringen |
Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel |
Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog |
Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf |
Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt) |
Familienferiendorf Rerik |
Familienferiendorf Hübingen |
Familienferiendorf Schillig |
Familienferienpark Dambeck |
Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus |
Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte |
Natur Freunde Haus Käthe Strobel |
Arche Noah Marienberge |
Ferienzentrum am Deich neu |
Gästehaus Friesenhof neu |
Kajüte Langeoog neu |
Jugendgästehaus Rothleimmühle neu |
Teilnehmenden Jugendherbergen |
Jugendherberge Gemünd |
Jugendherberge Hinsbeck |
Jugendherberge Nideggen |
Jugendherberge Radevormwald |
Jugendherberge Neuss |
Jugendherberge Brilon |
Jugendherberge Petershagen |
Jugendherberge Sorpesee |
Jugendherberge Reken |
Jugendherberge Burg Bilstein |
Jugendherberge Nettetal-Hinsbeck |
Jugendherberge Kleve |
Jugendherberge Hagen |
Jugendherberge Detmold |
Jugendherberge Wewelsberg |
Stand März 2023