Familienzeit NRW -
Urlaub für Familien in NRW 2026

Dieses Angebot ist für alle Familien in Nordrhein-Westfalen mit niedrigem Einkommen gedacht. Es richtet sich u.a. auch an Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicaps, an Alleinerziehende sowie an kinderreiche Familien, die ebenfalls unter der Einkommensgrenze liegen.

Um an der Familienzeit NRW teilnehmen zu können, stellen Sie bitte einen Antrag über das Onlineportal familien.web. 

Bitte stellen Sie pro Familie nur einen Antrag. Eine Teilnahme an der Familienzeit NRW ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die 2025 an der Familienzeit NRW teilgenommen haben, in diesem Jahr nicht teilnahmeberechtigt.

Eine vorherige Buchung in einer Familienferienstätte ist nicht möglich. Nach erfolgreicher Antragsprüfung stimmen wir die  Auswahl der Familienferienstätte, je nach Verfügbarkeit, mit Ihnen  ab.

Der Antrag kann jeweils für die anstehenden Ferien gestellt werden. Bitte stellen Sie den Antrag innerhalb der folgenden Zeiträume, ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.

Antrag Osterferien:          10.02. - 28.02.2026          Antragsstellung bitte hier klicken

Antrag Sommerferien:     01.04. - 30.04.2026    

Antrag Herbstferien:        01.07. - 31.07.2026      

Antrag Winterferien:        01.09. - 30.09.2026   

Für die Antragsstellung außerhalb der Ferienzeiten folgt der Link in Kürze.

 

Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen Ihrem Online-Antrag beizufügen. Fehlende Antragsunterlagen werden nicht nachgefordert. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Wir bitten um Verständnis.

Bei Fragen erreichen Sie uns  Montag - Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr  und 13:00 - 15:00 Uhr

unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 0005627

oder per Mail: info@familienerholung-nrw.de

Wir bitten von Nachfragen zum Antragsstatus abzusehen. Sie werden automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Dies kann einige Wochen (nach Ende der Antragsfrist) in Anspruch nehmen.

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Sie können bereits vorab prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind:

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