Familienzeit NRW - Urlaub für Familien in NRW 2023

Liebe Familien, aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Anzahl an Plätzen in den Einrichtungen, können wir ab dem 26.07.2023 leider keine weiteren Anträge mehr für die Herbstferien entgegennehmen. Aktuell können Sie nur noch Anträge für die Winterferien und für die Zeit außerhalb der Ferien stellen.

Alle Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, werden aktuell bearbeitet. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Status der Bearbeitung ab. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Vermittlung und werden schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt treten.

Liebe Familien

Familien- und Arbeitsalltag zufriedenstellend zu bewältigen bedeutet schon in Zeiten ohne Krise oftmals eine große Herausforderung. Die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine belasten Familien in ihrem Alltag auf unterschiedliche Weise. Unsicherheiten
angesichts der Auswirkungen des Krieges, die auch bei uns spürbar sind, der Umgang mit steigenden Energie- und  Lebenshaltungskosten, all das trifft Familien im besonderen Maße und kostet viel Kraft. Aber auch die Jahre der Pandemie und ihre Folgen waren und sind für viele Familien eine anhaltende Belastung.
Es ist deshalb wichtig, dass Familien sich gut erholen können. Wir wollen Sie mit der Familienzeit NRW unterstützen und Ihnen einen gemeinsamen Urlaub für die Familie ermöglichen.

Ich wünsche allen Familien eine schöne, erholsame Zeit!

Josefine Paul
Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

Dieses Angebot richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien.

Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen sie als erstes bei uns einen Antrag stellen, senden Sie uns bitte die ausgefüllten Antragsunterlagen, welche Sie unten zum Download finden, und zusätzlich einen entsprechenden Nachweis (auch Kindergeldnachweis) zu. Das kann sein: gültiger Schwerbehindertenausweis, Steuerbescheid oder aktueller Bewilligungsbescheid (z.B. Wohngeld, SGBII usw.). Eine vorherige Buchung in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge ist nicht möglich. Wir vermitteln Ihnen nach Eingang und Bewilligung die Ferienstätte.

Eine einfache Prüfung finden sie hier!

 

Bitte senden Sie uns die Formulare mit den entsprechenden Nachweisen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail an:

Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.

Reisedienst

Nicolaistraße 2

59423 Unna       oder        antrag@familienerholung-nrw.de

Wir werden Ihren Antrag prüfen und melden uns dann bei Ihnen, wenn wir ein passendes Angebot für Sie gefunden haben. Bitte geben Sie hierzu eine gültige E-Mail Adresse und eine Telefonnummer an unter der wir Sie erreichen können.

Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir bitten Sie daher, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand und von der wiederholten Zusendung der Unterlagen abzusehen. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurückmelden.

 

Für Rückfragen melden Sie sich auch gerne unter 0800 0005627, es kann sein, dass Sie, aufgrund der hohen Anrufer Anzahl niemanden erreichen und wir auch nicht zurückrufen können. In diesen Fällen schreiben Sie uns eine Mail mit Ihren Fragen an info@familienerholung-nrw.de

Mit freundlichem Gruß,

für das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege,  der Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. in Kooperation mit der AWO Bezirksverband OWL e.V..

 

gefördert durch:

 

 

Sie können vorab überprüfen ob Sie antragsberechtigt sind.

Eine einfache Prüfung finden sie hier!

 

MKJFGFI_Faltblatt Familienerholung NRW

Antrag Teil 1: Anmeldeformular Familienerholung NRW 2023

Antrag Teil 2: Berechnungsformular / Nachweisformular Familienerholung 2023

 

 

FAQ:

1. Was wird angeboten?

2. Was erwartet mich vor Ort?

3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?

4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?

5. Hinweise zu den Nachweisen bei den Angaben zur wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit!

6. Wie geht es nach Antragsstellung weiter, wie nehmen Sie Kontakt mit mir auf?

7. Wie gestalte ich die Anreise?

8. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?

9. Wo kann ich Urlaub machen?

 

 

1. Was wird angeboten?

Ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.

Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.


2. Was erwartet mich vor Ort?

Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.

 

3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?

Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.


4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?

Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich. Eine einfache Prüfung finden sie hier!

 

5. Hinweise zu den Nachweisen bei den Angaben zur wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit!

Bitte fügen Sie für alle Angaben im Bereich "Ihr Familieneinkommen" die entsprechenden Nachweise bei. Dieses beinhalten auch die Nachweise für das Kindergeld, mögliche Unterhaltszahlungen, das Elterngeld etc. Ohne entsprechende Nachweis kann der Antrag nicht genehmigt werden.  


6. Wie geht es nach Antragsstellung weiter, wie nehmen Sie Kontakt mit mir auf?

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird dieser durch die Projektmitarbeiter bearbeitet und geprüft. Es kann aufgrund der Antragsmenge und den unterschiedlichen Ferienzeiten zu Verzögerungen kommen. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, zu diesem Zwecke müssen Sie auf dem Teil 1. des Antrags, dem Anmeldebogen eine Telefonnummer und eine E-Mail Adresse angeben, damit wir bei Fragen und Angebotsunterbreitung Sie auch zeitnah erreichen können.

 

7. Wie gestalte ich die Anreise?

Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich.

 

8. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.


9. Wo kann ich Urlaub machen?

Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten sowie für Familien geeigneten Jugendherbergen, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Einrichtungen mit denen wir aktuell Kooperationen vereinbart haben:

Neben den bekannten und anerkannten Familienferienstätten nehmen in diesem Jahr einige Einrichtungen des DJH Landesverband Westfalen-Lippe e.V.  und DJH Landesverband Rheinland e.V. teil. Diese Häuser haben erfolgreich an der Corona-Auszeit des Bundes teilgenommen und bieten die perfekte Umgebung für einen erholsamen und erlebnisreichen Familienurlaub. 

Teilnehmende Familienferienstätten
Gästehaus Caritas Inseloase
Familienferienstätte Dorfweil
Natur Freunde Haus Teutoburg
Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg
Heinrich-Lübke Haus
Feriendorf Tieringen
Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf
Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt)
Familienferiendorf Rerik
Familienferiendorf Hübingen
Familienferiendorf Schillig
Familienferienpark Dambeck
Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus
Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte
Natur Freunde Haus Käthe Strobel
Arche Noah Marienberge
Ferienzentrum am Deich neu
Gästehaus Friesenhof neu
Kajüte Langeoog neu
Jugendgästehaus Rothleimmühle neu
Haus Zauberberg Pfronten - Familienhotel im Allgäu
Familienferienstätte Haus Stella Maris
 
Teilnehmenden Jugendherbergen
Jugendherberge Gemünd
Jugendherberge Hinsbeck
Jugendherberge Nideggen
Jugendherberge Radevormwald
Jugendherberge Neuss
Jugendherberge Brilon
Jugendherberge Petershagen
Jugendherberge Sorpesee
Jugendherberge Reken
Jugendherberge Burg Bilstein
Jugendherberge Nettetal-Hinsbeck
Jugendherberge Kleve
Jugendherberge Hagen
Jugendherberge Detmold
Jugendherberge Wewelsburg

Stand März 2023

 

Bitte bestellen Sie keinen Katalog - dieser ist vornehmlich für die Erwachsenenreisen des Reisedienst und nicht für die Familienerholung NRW!